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Frage & Antwort

Darf ich als Mieter eine Paketbox anbringen?

Als Mieter bringst du eine Paketbox an Fassade, Wohnungstür oder im Treppenhaus nicht einfach selbst an: Frag vorher Vermieter oder Hausverwaltung. Der Deutsche Mieterbund schreibt, dass Mieter für Löcher in der Wohnungstür und für das Anbohren der Fassade die Zustimmung des Vermieters brauchen. Paketboxen nennt das Gesetz bei den Umbauten, die Mieter verlangen können, nicht. Das ist keine Rechtsberatung.

von der Redaktion aktualisiert am 01. November 2026 4 Min. Lesezeit

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Die kurze Antwort

Nicht ohne Rückfrage: Laut Deutschem Mieterbund dürfen Mieter nicht einfach Löcher in die Wohnungstür bohren oder die Fassade anbohren – dafür braucht es die Zustimmung des Vermieters. Frag also vorher Vermieter oder Hausverwaltung, am besten schriftlich. Für die Zustellung gilt zusätzlich: DHL legt nur an einem Ort auf dem Grundstück ab, der frei zugänglich ist. Keine Rechtsberatung.

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Wer zur Miete wohnt und tagsüber nicht zu Hause ist, kennt das Problem: Pakete landen beim Nachbarn oder in der Filiale. Eine eigene Paketbox wäre die Lösung – nur gehören Wand, Tür und Treppenhaus nicht dir. Hier steht, welche Quellen es zu der Frage gibt und wie du sie mit deinem Vermieter klärst. Das ist keine Rechtsberatung; verbindlich helfen ein Mieterverein oder eine Anwältin.

Der Grundsatz: erst fragen, dann bohren

Eine Stellungnahme des Deutschen Mieterbunds speziell zu Paketboxen haben wir nicht gefunden. In einer Meldung zur Weihnachtsdekoration vom 24.11.2025 schreibt der Mieterbund aber zwei Sätze, die genauso für eine Paketbox gelten, sobald Schrauben im Spiel sind:

  • Löcher in die Wohnungstür bohren dürfen Mieter nicht einfach; dafür muss der Vermieter gefragt werden.
  • Bevor die Fassade angebohrt wird, muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Ohne sie drohen laut Mieterbund eine Abmahnung und im schlimmsten Fall die Kündigung.

Für das Treppenhaus rät der Mieterbund in derselben Meldung, größere Vorhaben vorab mit der Hausgemeinschaft abzusprechen. Eine Box im Hausflur oder vor der Wohnungstür betrifft alle, die dort vorbeigehen.

Gibt es einen Anspruch auf eine Paketbox?

Das Gesetz kennt Umbauten, deren Erlaubnis Mieter vom Vermieter verlangen können. § 554 BGB nennt bauliche Veränderungen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchsschutz oder der Stromerzeugung mit Steckersolargeräten dienen – und auch dann nur, wenn dem Vermieter die Veränderung zuzumuten ist. Paketboxen nennt die Vorschrift nicht. Ob eine Paketbox im Einzelfall unter einen dieser Zwecke fallen könnte, ist eine Rechtsfrage, die wir nicht beantworten.

In einer Eigentumswohnung kommt die Eigentümergemeinschaft dazu. Laut § 20 Abs. 1 WEG sind Maßnahmen, die über die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, bauliche Veränderungen, die die Gemeinschaft beschließen oder einem Eigentümer durch Beschluss gestatten kann. Auch § 20 Abs. 2 WEG zählt bestimmte Zwecke auf, Paketboxen gehören nicht ausdrücklich dazu. Rechne also damit, dass eine Antwort länger dauern kann, wenn die Gemeinschaft beteiligt werden muss.

Wohnungstür, Treppenhaus, Vorgarten: Was die Zusteller verlangen

Selbst mit Erlaubnis des Vermieters legt kein Paketdienst ohne deine Genehmigung in die Box. Das Postgesetz sieht die Zustellung in eine Vorrichtung, die du bereitstellst oder die dir zur Verfügung steht, nur vor, wenn eine entsprechende Weisung von dir vorliegt (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 PostG). In der Praxis ist das die Abstellgenehmigung im Kundenkonto – bei DHL der Ablageort, bei Hermes der dauerhafte WunschAblageort, bei DPD das Abstell-Okay. Die Schritte stehen unter Abstellgenehmigung und Ablageort.

Für den Ort selbst nennt DHL klare Bedingungen: auf deinem Grundstück, frei zugänglich, gefahrlos erreichbar, möglichst wettergeschützt und für Dritte nicht einsehbar. Mehrfamilienhaus, Wohnungstür oder Treppenhaus erwähnt die Seite nicht. Für die Mietwohnung heißt das:

StandortWas du vorher klärst
An der Wohnungstür im TreppenhausZustimmung zum Bohren; ob die Zustellkraft ins Haus kommt – sonst ist der Ort nicht frei zugänglich
An der Fassade oder am HauseingangZustimmung zum Anbohren der Fassade; bei Eigentumswohnungen ggf. Beschluss der Gemeinschaft
Im Vorgarten oder am Zaunob du die Fläche laut Mietvertrag nutzen darfst und wer den Zaun befestigen lässt
Im Keller- oder Garagenraumob die Zustellkraft dort ohne Schlüssel hinkommt

Bis zu vier Mitglieder eines Haushalts können laut DHL denselben Ablageort nutzen. Für ein ganzes Haus mit mehreren Parteien braucht jeder Haushalt eine eigene Genehmigung – Lösungen dafür beschreibt Paketbox für mehrere Parteien.

So fragst du den Vermieter

  1. Modell und Maße heraussuchen

    Außenmaße, Gewicht und Befestigungsart aus dem Datenblatt des Herstellers, dazu ein Foto oder eine Skizze des geplanten Platzes.
  2. Befestigung beschreiben

    Wie viele Löcher, in welchem Untergrund, mit welchem Material – oder ob die Box freistehend am Boden verankert wird.
  3. Schriftlich anfragen

    Per E-Mail oder Brief an Vermieter oder Hausverwaltung. Eine schriftliche Antwort hilft dir, wenn später jemand fragt.
  4. Auszug mitdenken

    Biete an, wie Box und Bohrlöcher beim Auszug behandelt werden sollen. Das macht ein Ja oft leichter.

Wenn der Vermieter zustimmt

Für Wand, Zaun oder Tor empfehlen wir die Smart Parcel Box M. Sie wird laut Hersteller montiert geliefert, hat eine Rückholsperre und ein Schloss mit drei Schlüsseln; Schrauben liegen bei.

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Kompakte Paketbox mit Einwurfklappe oben und Rückholsperre – zum Anschrauben an Wand, Zaun oder Tor.

Warum hier: Kompakte Box für Wand, Zaun oder Tor mit Rückholsperre – passt, wenn der Vermieter die Montage an einer festen Fläche erlaubt. Pakete laut Hersteller bis 32 × 20,5 × 12 cm.

Ideal für: Häuser mit vorhandenem Briefkasten, in denen vor allem Päckchen und kleine Pakete ankommen

Bauart
Paketbox, ohne getrenntes Brieffach
Größtes Paket
32 × 20,5 × 12 cm
Außenmaße
44 × 58 × 35 cm
Montage
Wand, Zaun oder Tor
Entnahme
vorne
Material
0,7 mm verzinkter Stahl, pulverbeschichtet
  • Wand-, Zaun- oder Tormontage laut Datenblatt, Schrauben dabei
  • Rückholsperre, Schloss mit drei Schlüsseln
  • Wird montiert geliefert, rund 10 kg
  • Bis zu 3 Jahre Herstellergarantie (mit Bedingungen)
  • Kleines Fach: Pakete laut Hersteller nur bis 32 × 20,5 × 12 cm
  • Kein getrenntes Brieffach

Weitere Modelle für diese Montage vergleicht Paketbox für Wandmontage und Zaun. Ein flacher Paketsack hängt ebenfalls an Wand, Zaun oder Tür, braucht aber genauso Bohrlöcher und eine Abstellgenehmigung – mehr dazu unter Paketsack.

Ob sich der Aufwand für dich lohnt, hilft Ist eine Paketbox sinnvoll? einzuschätzen. Und was gilt, wenn ein Paket aus der Box verschwindet, erklärt Wer haftet, wenn das Paket aus der Paketbox verschwindet?.

Fragen vor dem Kauf

Darf ich eine Paketbox an meine Wohnungstür hängen?

Bohren darfst du dafür laut Deutschem Mieterbund nicht ohne Weiteres: Für Löcher in der Wohnungstür muss der Vermieter gefragt werden. Dazu kommt die Zustellung: DHL legt nur an einem Ablageort ab, der auf deinem Grundstück liegt, frei zugänglich und gefahrlos erreichbar ist. Ob eine Wohnungstür im Treppenhaus das erfüllt, hängt davon ab, ob die Zustellkraft ins Haus kommt.

Kann ich vom Vermieter verlangen, dass er eine Paketbox erlaubt?

§ 554 BGB gibt Mietern einen Anspruch auf Erlaubnis für bauliche Veränderungen, die Menschen mit Behinderungen, dem Laden von E-Fahrzeugen, dem Einbruchsschutz oder Steckersolargeräten dienen. Paketboxen nennt die Vorschrift nicht. Ob eine Paketbox im Einzelfall darunter fallen könnte, haben wir nicht geprüft. Für deinen Fall hilft ein Mieterverein oder eine Rechtsberatung.

Was gilt in einer Eigentumswohnung?

Dort entscheidet oft nicht der Vermieter allein. Maßnahmen, die über die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, sind laut § 20 Abs. 1 WEG bauliche Veränderungen, die die Gemeinschaft beschließen oder einem Eigentümer per Beschluss gestatten kann. Ob das Anbringen einer Paketbox darunter fällt, haben wir nicht geprüft. Keine Rechtsberatung.

Belege

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Wer hier schreibt

Redaktion briefkasten-mit-paketfach.de

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Wir sind die Redaktion von briefkasten-mit-paketfach.de. Wir werten Herstellerdatenblätter, Montageanleitungen, die Ablage-Regeln von DHL, Hermes und DPD sowie Verbraucherschutz-Quellen aus und machen daraus eine Kaufberatung mit Quellen auf jeder Seite. Paketboxen testen wir nicht selbst, und das sagen wir offen.

  • Fachmaße aus Herstellerdatenblättern
  • Zusteller-Regeln an der Quelle gelesen
  • Keine eigenen Tests – offen gesagt
  • Keine Rechtsberatung

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